Führerscheinklassen B/BE/B96: Der Auto-Führerschein
- Der klassische Autoführerschein berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen, die für nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt sind – auch mit Anhänger bis zu 750 kg. Eingeschlossene Klassen sind AM und die Sonderklasse L für das Führen von landwirtschaftlichen Fahrzeugen.
- Begleitetes Fahren ab 17 ermöglicht der Pkw-Führerschein mit der Fahrererlaubnisklasse B 17. Hierbei muss allerdings stets eine berechtigte Person (Besitzer der Führerscheinklasse B) bei der Teilnahme am Straßenverkehr mit im Fahrzeug sitzen.
- Zusatzklassen beim Pkw-Führerschein sind die beiden Varianten BE und B96. BE steht für Anhängerführerschein bis zu einem Gewicht von 3,5 Tonnen; B96 gestattet das Fahren mit größeren Anhängern über 750 kg und Fahrzeugkombinationen von mehr als 3.500 kg und bis zu 4.250 kg. B96 gilt eigentlich nicht als eigenständige Klassifizierung, sondern ist eine Erweiterung.
- Das Mindestalter für die Gesamtklasse B ist 18 Jahre.
Führerscheinklassen C/CE (auf Anfrage):
- Eine Fahrberechtigung für das Führen von Sattelkraftfahrzeugen erhält man mit der Führerscheinklasse C. Bei dieser Klasse gibt es keine Einschränkungen nach oben, in Bezug auf das Gesamtgewicht. Um diese Fahrerlaubnis zu erhalten ist ein Mindestalter von 21 Jahren erforderlich. Als Voraussetzung gilt der Besitz der Klasse B.
- Eine Erweiterung der höchsten Nutzfahrzeug-Fahrerlaubnis besteht in der Klasse CE. Diese berechtigt das Mitführen eines Anhängers von mehr als 750 kg.
Quelle: www.qualitaet-ist-mehrwert.de/unterstuetzung/werkstatt-tipps/ueberblick-fuehrerscheinklassen/