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AM:

  • Zweiräder mit Hilfsmotor und mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, bei denen der Verbrennungsmotor einen Hubraum von max. 50 ccm aufweist, gelten als Zweiradklasse AM. Dazu zählen Mopeds und Roller.
  • Quads, Trikes und Fahrzeuge mit Elektromotor (max. 4 kW) gehören ebenfalls zu dieser Kategorie.
  • Um diesen Führerschein machen zu dürfen, muss man mindestens 15 Jahre alt sein. Bis zum 16. Lebensjahr darf nur im Inland gefahren werden.

 

A1, A2 und A:

  • Die Führerscheinklassen A1, A2 und A beschreiben die Fahrerlaubnis für größere Motorradklassen.
  • Die Führerscheinklasse A1 ist ab 16 Jahren möglich und beinhaltet die untergeordnete Klasse AM gleich mit. Hierbei erwirbt man die Fahrerlaubnis für Leicht- und Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm. Die Motorleistung darf 11 kW nicht überschreiten.
  • Die Führerscheinklasse A2 erlaubt das Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW. Die Führerscheinklasse A2 darf ab 18 Jahren erlangt werden.
  • Das größte Kaliber im Bereich Krafträder und damit die Erlaubnis, alle im Handel erhältlichen Fahrzeugtypen fahren zu dürfen, bietet die Führerscheinklasse A. Fahrer dieser Klasse müssen ein Mindestalter von 24 Jahren haben. Eine Ausnahme gibt es allerdings: Ist man über zwei Jahre in Besitz der A2 Klassifizierung, ist der Einstieg auch schon mit 20 Jahren in die A-Klasse möglich. Die Führerscheinklasse A beinhaltet natürlich alle Unterklassen.

 

Führerscheinklassen B/BE/B96: Der Auto-Führerschein

  • Der klassische Autoführerschein berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen, die für nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt sind – auch mit Anhänger bis zu 750 kg. Eingeschlossene Klassen sind AM und die Sonderklasse L für das Führen von landwirtschaftlichen Fahrzeugen.
  • Begleitetes Fahren ab 17 ermöglicht der Pkw-Führerschein mit der Fahrererlaubnisklasse B 17. Hierbei muss allerdings stets eine berechtigte Person (Besitzer der Führerscheinklasse B) bei der Teilnahme am Straßenverkehr mit im Fahrzeug sitzen.
  • Zusatzklassen beim Pkw-Führerschein sind die beiden Varianten BE und B96. BE steht für Anhängerführerschein bis zu einem Gewicht von 3,5 Tonnen; B96 gestattet das Fahren mit größeren Anhängern über 750 kg und Fahrzeugkombinationen von mehr als 3.500 kg und bis zu 4.250 kg. B96 gilt eigentlich nicht als eigenständige Klassifizierung, sondern ist eine Erweiterung.
  • Das Mindestalter für die Gesamtklasse B ist 18 Jahre.

 

Führerscheinklassen C/CE (auf Anfrage): 

  • Eine Fahrberechtigung für das Führen von Sattelkraftfahrzeugen erhält man mit der Führerscheinklasse C. Bei dieser Klasse gibt es keine Einschränkungen nach oben, in Bezug auf das Gesamtgewicht. Um diese Fahrerlaubnis zu erhalten ist ein Mindestalter von 21 Jahren erforderlich. Als Voraussetzung gilt der Besitz der Klasse B.
  • Eine Erweiterung der höchsten Nutzfahrzeug-Fahrerlaubnis besteht in der Klasse CE. Diese berechtigt das Mitführen eines Anhängers von mehr als 750 kg.

 

 

Quelle: www.qualitaet-ist-mehrwert.de/unterstuetzung/werkstatt-tipps/ueberblick-fuehrerscheinklassen/